Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an der Vermittlungsplattform „Rail-Parts“
(AGB Rail-Parts)
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Rail-Parts GmbH, Quellweg 29, 90427 Nürnberg (VERMITTTLER), mit ihrem Kunden (KUNDE) über die Zurverfügungstellung der Vermittlungsplattform Rail-Parts und Erbringung von Vermittlungsdienstleistungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der VERMITTTLER erbringt für den KUNDEN Vermittlungsdienstleistungen über das Medium Internet durch Bereitstellung einer Internet-Plattform, auf der der KUNDE dem VERMITTTLER den Auftrag zur Vermittlung eines Kaufvertrags über bestimmte Ersatzteile für Schienenfahrzeuge erteilt, sei es als Kaufinteressent/Käufer oder Verkaufsinteressent/Verkäufer.
1.2. Vertragsgegenstand ist die
1.2.1. Zurverfügungstellung der Internetplattform „Rail-Parts” (nachfolgend als PLATTFORM bezeichnet) des VERMITTTLERS, bestehend aus einer Datenbank (die DATENBANK) auf die der Kunde über eine Anwendung über das Internet zugreifen kann.
1.2.2. Vermittlung von Verträgen über den Kauf von Ware und die Erbringung von Dienstleistungen (WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN) zwischen den KUNDEN der PLATTFORM als Kaufinteressent/Käufer und Verkaufsinteressent/Verkäufer.
1.3. Der VERMITTTLER betreibt die PLATTFORM, welche als Marktplatz für WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN dient. Auf der PLATTFORM können registrierte KUNDEN WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN im eigenen Namen zum Kauf anbieten und im eigenen Namen käuflich erwerben.
1.4. Aufgabe des VERMITTTLERS ist es ausschließlich, die als Marktplatz dienende PLATTFORM zur Verfügung stellen und darüber Kaufverträge für den KUNDEN zu vermitteln. Der VERMITTTLER übernimmt somit lediglich die Vermittlung der auf der Plattform gehandelten WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN; er wird zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der auf der Plattform gehandelten WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN noch schließt er selbst im eigenen oder fremden Namen Kaufverträge über auf der PLATTFORM gehandelte WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN ab.
1.5. Verträge über WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN, die unter Nutzung der PLATTFORM des VERMITTTLERS angeboten werden, kommen ausschließlich zwischen den registrierten Nutzern der PLATTFORM als Kaufinteressent/Käufer und Verkaufsinteressent/Verkäufer zustande. Der VERMITTTLER wird insoweit lediglich als Vermittler tätig. Auch die Erfüllung dieser über die PLATTFORM des VERMITTTLERS geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den registrierten Nutzern der PLATTFORM als Verkäufer und Käufer.
1.6. Der VERMITTTLER kann jederzeit neue Webseiten eröffnen und bestehende Webseiten schließen.
1.7. Dem VERMITTTLER ist es gestattet Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den VERMITTTLER nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem KUNDEN zur vollständigen Vertragserfüllung.
1.8. Diese AGB und ihre sämtlichen Bestimmungen gelten für alle vom VERMITTTLER angebotenen Leistungen, insbesondere alle vom VERMITTTLER betriebenen Webseiten.
2. Softwareüberlassung
2.1. Der VERMITTTLER stellt dem KUNDEN für die Dauer dieses Vertrages die PLATTFORM in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der VERMITTTLER die PLATTFORM auf einem Server ein, der über das Internet für den KUNDEN erreichbar ist.
2.2. Die PLATTFORM wird vom VERMITTTLER am Routerausgang des vom Provider betriebenen Rechenzentrums zur Nutzung bereitgestellt. Die Software der PLATTFORM verbleibt dabei auf dem Server des VERMITTTLERS. Vom VERMITTTLER nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des KUNDEN und dem vom VERMITTTLER betriebenen Übergabepunkt.
2.3. Der Funktionsumfang der PLATTFORM ergibt sich aus den zwischen den Parteien vereinbarten technischen Spezifikationen.
2.4. Der VERMITTTLER entwickelt die PLATTFORM laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
3. Nutzungsrechte an der PLATTFORM
3.1. Der VERMITTTLER räumt dem KUNDEN das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete PLATTFORM während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.
3.2. Der KUNDE darf die PLATTFORM nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller technischer Spezifikation abgedeckt ist.
3.3. Der KUNDE darf die Software der PLATTFORM nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software der PLATTFORM in den Arbeitsspeicher auf dem Server des VERMITTTLERS und Clients des KUNDEN, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom KUNDEN eingesetzten Hardware.
3.4. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die PLATTFORM Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der PLATTFORM wird dem KUNDEN somit ausdrücklich nicht gestattet.
4. Einräumung von Speicherplatz
4.1. Der VERMITTTLER überlässt dem KUNDEN in angemessenem Umfang zum Verhältnis der in der PLATTFORM gelisteten WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN des KUNDEN Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten.
4.2. Der VERMITTTLER trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
4.3. Der KUNDE ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
4.4. Der VERMITTTLER ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des KUNDEN zu treffen. Zu diesem Zweck wird der VERMITTTLER wöchentliche Backups vornehmen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel Firewalls vorhalten.
4.5. Der KUNDE bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe sämtlicher Daten verlangen.
4.6. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der VERMITTTLER dem KUNDEN unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
4.7. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des VERMITTTLERS entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Zurverfügungstellung über ein Datennetz, insbesondere SFTP (SSH File Transfer Protocol). Der KUNDE hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
4.8. Dem VERMITTTLER stehen hinsichtlich der Daten des KUNDEN weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
5. Support
Der VERMITTTLER richtet für KUNDEN für Anfragen zu Funktionen der PLATTFORM einen Support-Service ein. Anfragen können über die auf der Website des Providers angegebenen Support-Kanäle zu den dort angegebenen Zeiten gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
6. Service Levels; Störungsbehebung
6.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
6.2. Die Überwachung der Grundfunktionen der PLATTFORM erfolgt täglich. Die Wartung der PLATTFORM ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der PLATTFORM ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis des VERMITTTLERS oder Information durch den KUNDEN. Der VERMITTTLER wird den KUNDEN von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollte, wird der VERMITTTLER den KUNDEN davon unverzüglich unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
6.3. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach 1.2 dieses Vertrags beträgt im Zeitraum von werktäglich 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Ortszeit Nürnberg) 95% im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
7. Teilnehmende KUNDEN
Käufer und Verkäufer können nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein, also natürlich oder juristische Personen, die die PLATTFORM in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Für natürliche Personen gilt, dass sie voll geschäftsfähig sein müssen, d.h. sie müssen u.a. mindestens 18 Jahre alt sein.
8. Pflichten des KUNDEN
8.1. Der KUNDE ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der PLATTFORM durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
8.2. Der KUNDE hat den VERMITTTLER unverzüglich zu unterrichten, falls seine persönlichen Identifikationsdaten gestohlen wurden, sonst abhandenkommen oder irgendeiner dritten Person bekannt geworden sind.
8.3. Unbeschadet der Verpflichtung des VERMITTTLERS zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der PLATTFORM erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
8.4. Der Kunde wird für den Zugriff auf die PLATTFORM selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der PLATTFORM erforderlich sind. Der KUNDE ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
8.5. Der KUNDE räumt dem VERMITTTLER hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte den Nutzern der PLATTFORM bei deren Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
8.6. Unabhängig von der Überwachung der Grundfunktionen der PLATTFORM hat der KUNDE Softwarefehler, insbesondere Funktionsausfälle und Störungen der SOFTWARE analog § 536c BGB unter Beschreibung der Symptomatik dem VERMITTTLER unverzüglich mitzuteilen.
9. Ausgeschlossene Waren und Dienstleistungen, Rechte Dritter und lauterer Wettbewerb
9.1. Der Verkäufer darf keine WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN in die Webseiten des VERMITTTLERS einstellen, die gegen Rechte dritter Personen verstoßen oder diese verletzen. Dazu zählen insbesondere Eigentums-, Urheber-, Namens- oder Markenrechte.
9.2. Ein Verkäufer darf keine WAREN UND DIENSLTEISTUNGEN zum Verkauf auf der PLATFFORM anbieten, deren Verkauf gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt, insbesondere Hehlerei gem. § 259 StGB, Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 106 UrhG, Patentverletzung gem. § 142 PatG, Designschutz gem. § 58 DesignG, strafbare Kennzeichenverletzung gem. § 143 MarkenG sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Rechtsordnungen am Sitz des Käufers, des Verkäufers und des Rechtsinhabers. Diese Einschränkung gilt ausnahmslos.
9.3. Der Verkäufer hat auch die gesetzlichen Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Dies gilt auch für Links oder andere Verweisformen, die der Verkäufer auf der PLATTFORM einstellt.
10. Nutzungs- und Verwertungsrechte
Zum Zweck der Darstellung der Informationen zu WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN auf den Webseiten und in Verbindung mit den vom VERMITTTLER angebotenen Services räumt der KUNDE als Verkaufsinterssent dem VERMITTTLER für die Laufzeit dieser Vereinbarung weltweit unentgeltlich das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und unwiderrufliche Recht ein, sämtliche vom KUNDEN an den VERMITTTLER gegebenen Informationen über WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN und deren Preis, gleich auf welche Art und gleich mit welchen Mitteln, ganz oder teilweise, insbesondere in Datenbanken, im Internet oder sonst online zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzuführen, zu senden oder sonst wie zu nutzen, zu laden, anzuzeigen, zu speichern, zu übertragen, ablaufen zu lassen, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu arrangieren und umzuarbeiten sowie die so erzielten Ergebnisse zu vervielfältigen.
11. Anbahnung, Abschluss und Durchführung von Kaufgeschäften zwischen KUNDEN
11.1. Der VERMITTLER ist an den zwischen den KUNDEN abgeschlossenen Kaufverträgen nicht als Vertragsaprtei beteiligt. Er vermittelt lediglich das Zustandekommen dieser Kaufverträge.
11.2. Legt der KUNDE als Kaufinteressent auf der PLATTFORM bestimmte WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN in den Warenkorb und durchläuft den Prozess zur Erteilung des Vermittlungsauftrags an den VERMITTLER, so beauftragt der KUNDE den VERMITTLER damit, einen Kaufvertrag über die im Warenkorb eingelegten WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN zu dem dort genannten Preis zu vermitteln.
11.3. Der KUNDE als Verkaufsinteressent teilt dem VERMITTLER mit, welche WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN er auf der PLATTFORM zum Verkauf anbieten will und teilt dem VERMITTLER gleichzeitig einen indikativen Verkaufspreis mit, der zuzüglich der Vermittlungsprovision und Frachtskosten auf der PLATTFORM veröffentlich werden soll. Wenn der VERMITTLER einen Kaufinteressenten gefunden hat, informiert er den KUNDEN als Verkaufsinteressenten und vereinbart mit ihm eine Vermittlungsprovision. Der Verkaufsinteressent sendet dem Kaufinteressenten sodann ein Dokument zu, mit dem er den Kauf anbietet (z.B. durch ein Auftragsangebot oder eine Rechnung) und die Kaufbedingungen angibt (z.B. Ausschluss der Gewährleistung). Der Kaufinteressent kann die Annahme dieses Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrags durch ausdrückliche Erklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung oder Rechnung) oder schlüssiges Verhalten (z.B. durch Vornahme einer Zahlung auf eine Rechnung) dem Verkaufsinteressenten gegenüber erklären. Der Verkäufer wird den Kaufgegenstand unter Beachtung seiner vertraglichen Abreden mit dem Käufer versandfertig verpacken und für den VERMITTLER zur Abholung bereit halten, der den Transport zum Käufer organisiert.
12. Vergütung des VERMITTTLERS
12.1. Eine Vermittlungsprovision fällt nur auf Verkäuferseite an. Der VERMITTLER wird mit dem KUNDEN als Verkaufsinteressenten eine gesonderte Vereinbarung über Vermittlungsprovision und Erstattung der vom VERMITTLER übernommenen Frachtkosten abschließen.
12.2. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom VERMITTTLER erbrachten Leistungen hat der KUNDE innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom KUNDEN genehmigt. Der VERMITTTLER wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
13. Mängelhaftung/Haftung des VERMITTTLERS
13.1. Der VERMITTTLER garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der PLATTFORM gem. Ziffer 1.2 nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
13.2. Für den Fall, dass Leistungen des VERMITTTLERS von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des KUNDEN in Anspruch genommen werden, haftet der KUNDE für dadurch anfallende Kosten im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den KUNDEN am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
13.3. Der VERMITTTLER ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes und des Zugangs zur PLATTFORM berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass vom KUNDEN gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den VERMITTTLER davon in Kenntnis setzen. Der VERMITTTLER hat den KUNDEN von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
13.4. Schadensersatzansprüche gegen den VERMITTTLER sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der VERMITTTLER, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der VERMITTTLER nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den VERMITTTLER, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der VERMITTTLER haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der KUNDE vertrauen darf.
13.5. Für den Verlust von Daten haftet der VERMITTTLER insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der KUNDE unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
13.6. Der VERMITTTLER haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den VERMITTTLER, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1. Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
14.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der VERMITTTLER insbesondere berechtigt, wenn der KUNDE fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der PLATTFORM verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den fraglichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen, wenn nicht die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
15. Datenschutz/Geheimhaltung
15.1. Der KUNDE ist selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich, soweit er Daten auf der PLATTFORM speichert. Der KUNDE wird mit dem VERMITTTLER eine gesonderte Vereinbarung über Auftragsverarbeitung abschließen, falls dies datenschutzrechtlich erforderlich ist.
15.2. Der VERMITTTLER verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, das heißt auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des VERMITTTLERS als auch des KUNDEN, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des VERMITTTLERS erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der VERMITTTLER vom KUNDEN vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
15.3. Der VERMITTTLER verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
16. Änderung der AGB
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der VERMITTTLER berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen:
16.1. Der VERMITTTLER wird dem KUNDEN die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen.
16.2. Ist der KUNDE mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform.
16.3. Widerspricht der KUNDE nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt.
16.4. Der VERMITTTLER wird den KUNDEN mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
17.1. Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem VERMITTTLER und dem KUNDEN mit dem Vertragsgegenstand gem. Ziffer 1.2 findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
17.2. Für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragsgegenstand gem. Ziffer 1.2 gilt der ausschließliche Gerichtsstand Nürnberg.
18. Sonstiges
18.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
18.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.